Halle1

HALLENORDNUNG FÜR DIE NUTZUNG

UNSERER TENNISHALLE


Der Tennisclub Karlstein hat viel Mühe und Geld aufgewendet das Tennisspielen auch in der Wintersaison sowie im Sommer bei schlechter Witterung zu ermöglichen.

Wir möchten daher alle Hallenspieler bitten, unsere Einrichtungen pfleglich zu behandeln und darauf zu achten, dass die nachfolgenden Regeln von allen Nutzern unserer Tennishalle eingehalten werden.

- Die Tennishalle ist pfleglich zu behandeln.

Um bleibende Verunreinigungen des Hallenbodens zu vermeiden, bitte nur Mineralwasser mit in die Halle nehmen. Für alle anderen Getränke sowie „alle kleinen Mahlzeiten zwischendurch“ muss der Vorraum benutzt werden.Abfälle jeglicher Art sind außerhalb der Halle und der Clubanlage zu entsorgen.

- Die Halle darf nur mit sauberen Tennisschuhen (keine abfärbenden Freizeitschuhen) betreten werden.

Die Plätze sind wie Freiplätze nach jedem Spiel abzuziehen.

Auch ganz wichtig !!!


Die letzten Spieler drehen bitte die Heizung im Hallenvorraum und in den Umkleiderräumen zurück, machen überall das Licht aus, auch in der Halle und schließen die Außentür ab.

Die Spielzeit beträgt in der Regel min. 60 Minuten.

Spielbeginn sowie Spielende liegen entsprechend der Buchung jeweils am Anfang sowie am Ende einer vollen bzw. einer halben Stunde.


- Weiterspielen auf nicht gebuchten Hallenplätzen ist nur dann zulässig, wenn die zusätzliche Spielzeit im Hallenbelegungsplan eingetragen ist.

Überziehen der gebuchten bzw. eingetragenen Zeit hat mindestens zur Folge, dass der volle Stundenpreis zu entrichten ist, unabhängig von der Überziehungszeit.

- Einzelbuchungen sind generell vor Spielbeginn in der Hallenbelegungsliste einzutragen.

Eintragungen in die Hallenbelegungsliste bitte gut leserlich und nur in Druckschrift.

- Eingetragene Hallenstunden sind verbindlich.

Eine Streichung einer eingetragenen Hallenstunde ist unzulässig. Die Hallenstunde muss unter der Tel. Nr. 06188 / 5956 od. 0152 / 0158 4538 abgemeldet werden.

- Festgebuchte Hallenstunden haben solange bestand, bis sie gekündigt werden.

Kündigungen fest gebuchter Hallenstunden sollten rechtzeitig, spätestens ein Monat vor Beginn der Hallensaison schriftlich oder mündlich erfolgen. Erfolgt die Kündigung der Hallenstunde(n) zu einem späteren Zeitpunkt, behält sich die Vorstandschaft des TC Karlstein vor, einen Betrag in Höhe von 100,00 € in Rechnung zu stellen.

Liegt keine Kündigung vor, bleibt die Buchung auch für die nächste Hallensaison bestehen.

- Gastspieler dürfen die Tennishalle nur dann nutzen, wenn die aktuelle Anschrift des Gastspielers dem TC Karlstein bekannt ist.

- Der Benutzer haftet für alle Schäden an den Einrichtungen des TC Karlstein durch Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Der TC Karlstein übernimmt keine Haftung bei Verletzungen oder Verlust von persönlichem Eigentum jeglicher Art.

- Bei wiederholten Zuwiderhandlungen der bestehenden Regeln behält sich der Vorstand des TC Karlstein vor, dem Hallenmieter die Hallenberechtigung bei Verlust der entrichteten Hallenmiete zu entziehen.

Bei Störungen und allen Unregelmäßigkeiten bei der Hallenbelegung bitte die Tel. Nr. 06188 / 5956 bzw. die 0152 / 0158 4538 oder die Vorstandschaft unter den bekannten Telefonnummern verständigen.

Karlstein im Januar 2008