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HALLENORDNUNG FÜR
DIE NUTZUNG UNSERER TENNISHALLE
Der Tennisclub Karlstein hat viel Mühe und Geld
aufgewendet das Tennisspielen auch in der Wintersaison sowie im Sommer
bei schlechter Witterung zu ermöglichen. Wir möchten daher alle Hallenspieler bitten,
unsere Einrichtungen pfleglich zu behandeln und darauf zu achten, dass
die nachfolgenden Regeln von allen Nutzern unserer Tennishalle
eingehalten werden. - Die Tennishalle ist pfleglich zu behandeln. Um bleibende Verunreinigungen des Hallenbodens
zu vermeiden, bitte nur Mineralwasser mit in die Halle nehmen. Für alle
anderen Getränke sowie „alle kleinen Mahlzeiten zwischendurch“ muss der
Vorraum benutzt werden.Abfälle jeglicher Art sind außerhalb der Halle
und der Clubanlage zu entsorgen. - Die Halle darf nur mit sauberen Tennisschuhen
(keine abfärbenden Freizeitschuhen) betreten werden. Die Plätze sind wie Freiplätze
nach jedem Spiel abzuziehen. Auch ganz wichtig !!!
Die letzten Spieler drehen bitte die Heizung im
Hallenvorraum und in den Umkleiderräumen zurück, machen überall das
Licht aus, auch in der Halle und schließen die Außentür ab. Die Spielzeit beträgt in der Regel min. 60
Minuten. Spielbeginn sowie Spielende liegen entsprechend der Buchung jeweils am Anfang sowie am Ende einer vollen bzw. einer halben Stunde.
- Weiterspielen auf nicht gebuchten
Hallenplätzen ist nur dann zulässig, wenn die zusätzliche Spielzeit im
Hallenbelegungsplan eingetragen ist. Überziehen der gebuchten bzw. eingetragenen Zeit
hat mindestens zur Folge, dass der volle Stundenpreis zu entrichten
ist, unabhängig von der Überziehungszeit. - Einzelbuchungen sind generell vor Spielbeginn
in der Hallenbelegungsliste einzutragen. Eintragungen in die Hallenbelegungsliste bitte
gut leserlich und nur in Druckschrift. - Eingetragene Hallenstunden sind verbindlich. Eine Streichung einer eingetragenen Hallenstunde
ist unzulässig. Die Hallenstunde muss unter der Tel. Nr. 06188 / 5956
od. 0152 / 0158 4538 abgemeldet werden. - Festgebuchte Hallenstunden haben solange
bestand, bis sie gekündigt werden. Kündigungen fest gebuchter Hallenstunden sollten
rechtzeitig, spätestens ein Monat vor Beginn der Hallensaison
schriftlich oder mündlich erfolgen. Erfolgt die Kündigung der
Hallenstunde(n) zu einem späteren Zeitpunkt, behält sich die
Vorstandschaft des TC Karlstein vor, einen Betrag in Höhe von 100,00 €
in Rechnung zu stellen. Liegt keine Kündigung vor, bleibt die Buchung
auch für die nächste Hallensaison bestehen. - Gastspieler dürfen die Tennishalle nur dann
nutzen, wenn die aktuelle Anschrift des Gastspielers dem TC Karlstein
bekannt ist. - Der Benutzer haftet für alle Schäden an den
Einrichtungen des TC Karlstein durch Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der TC Karlstein übernimmt keine Haftung bei
Verletzungen oder Verlust von persönlichem Eigentum jeglicher Art. - Bei wiederholten Zuwiderhandlungen der
bestehenden Regeln behält sich der Vorstand des TC Karlstein vor, dem
Hallenmieter die Hallenberechtigung bei Verlust der entrichteten
Hallenmiete zu entziehen. Bei Störungen und allen Unregelmäßigkeiten bei
der Hallenbelegung bitte die Tel. Nr. 06188 / 5956 bzw. die 0152 / 0158
4538 oder die Vorstandschaft unter den bekannten Telefonnummern
verständigen. Karlstein im Januar 2008
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