Platzordnung TC Karlstein

 

Ein geordneter Spielbetrieb in unserem Tennisclub erfordert gewisse Regeln. Die Platzordnung regelt die Benutzung und Pflege der vereinseigenen Tennisanlage. Oberste Zielsetzung ist dabei ein harmonischer Spielbetrieb, ein fairer Umgang miteinander und eine gerechte Verteilung der Plätze für alle Mitglieder.

 

1. Die Einhaltung der Platzordnung ist für jede(n) Spieler(in) verbindlich.

 

2. Spielberechtigt sind alle aktiven Vereinsmitglieder also auch Jugendliche sofern die Platzordnung des TC Karlstein eingehalten wird.

 

3. In Ausnahmen können auch Gastspieler unsere Plätze nutzen. Gastspieler sind nur spielberechtigt, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden. Dabei sind die aktuellen Gebührensätze für Gastspieler zu entrichten. Für passive Mitglieder gelten die gleichen Gebühren wie für Gastspieler. Passive Mitglieder dürfen die Tennisplätze in einer Saison max. 10 Stunden benutzen. Danach wird ein passives Mitglied und auch ein Gastspieler automatisch ein aktives Mitglied.

 

4. Nur wer persönlich auf der Anlage ist, kann eine Platzreservierung vornehmen. Vorreservierungen sowie Reservierungen für andere Mitglieder sind unzulässig.

 

5. Jede Platzreservierung ist vor Spielbeginn an der Belegungstafel mittels der Spielmarke für die Dauer von max. 1 Stunde vorzunehmen.

 

6. Ist keine Belegung eines Platzes mittels Spielmarke erfolgt, besteht auch keine Spielberechtigung. Der Platz ist auf Verlangen eines anderen Mitglieds, das sich ordnungsgemäß an der Belegungstafel eingetragen hat, unverzüglich frei zu geben.

 

7. Die Spielzeit beträgt auf den Plätzen 60 Minuten und beinhaltet die Zeit für das Wässern des Platzes vor Spielbeginn und das Abziehen des Platzes nach dem Ende des Spiels. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist gestattet, sofern keine Platzbuchung anderer Mitglieder vorliegt.

 

8. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen (keine Noppenschuhe) und entsprechender Sportkleidung betreten werden.

 

9. Bei trockenen Plätzen muss der Platz vor Spielbeginn mit der Sprenkleranlage ganzflächig beregnet werden.

 

10. Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o.ä.), so ist diese sofort wieder herzustellen. Dazu stehen auf den Plätzen Aluschaber zur Verfügung. Diese dienen dazu, grobe Unebenheiten auf den Plätzen auszugleichen.

 

11. Nach dem Spiel ist der gesamte Platz also auch außerhalb des Spielfeldes vorzugsweise von außen nach innen kreisförmig abzuziehen und die Linien mit dem Handbesen zu säubern. Die benutzten Geräte sind wieder ordnungsgemäß an die dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen wegzustellen bzw. hinzuhängen. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Schläuche für die Platzbewässerung nicht auf der Berieselungsanlage liegen.

 

12. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Gläser, Flaschen, leere Balldosen, alte Griffbänder usw. sind von den Plätzen zu entfernen und in den Abfallbehältern am Clubhaus zu entsorgen.

 

13. Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, ungeachtet der Uhrzeit und als letzter auf der Tennisanlage, dafür zu sorgen, dass alle Türen der Clubanlage insbesondere die Türen der Plätze und Umkleideräume ordnungsgemäß verschlossen sind.

 

14. Für die Wartung und Instandsetzung der Tennisanlage ist der vom Vorstand beauftragte

Platzwart zuständig und verantwortlich. Er entscheidet insbesondere über Art, Zeit und Umfang der erforderlichen Wartungsarbeiten sowie über die Bespielbarkeit der Plätze.

Den im Rahmen seiner Aufgaben getroffenen Entscheidungen und Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Karlstein, im April 2018

Der Vorstand